ANGABEN BEZÜGLICH DER VOLLM
ACHTRechtsanwältin Hanife Tuba SAĞCAN (Anwaltskammer Ankara)
Anschrift: Selanik cad. 7/9 Kızılay – ANKARA
Steueramt Çankaya– T.R Ausweisnummer: 55972177496
Wichtiger Hinweis!
Weil gemäß Anwaltsgesetz Artikel 163/3 für ein Anwalt ohne Gebühr oder unter Mindestlohntarif Klage zu nehmen oder Beratung zu erteilen eine Delikt ist die Disziplinstrafe bedarf, wird wenn durch unsere Kanzlei mündliche Beratung erteilt wird Gebühr im Rahmen Anwaltsmindestlohntarif Gebühren gefordert, für schriftliche Beratung, Betreibung und Klageerhebung bitten wir um Terminvereinbarung und Auskunft zu nehmen.
Für Einzelvollmächte benötigte Angaben und Unterlagen
Sie können von irgendeinem Notar eine Vollmacht ausstellen lassen. Wenn Sie dem Notar angeben, dass sie für Anwälte eine Generalvollmacht fordern werden die für sie mit Standardzuständigkeiten eine Vollmacht beurkunden. Im betreffenden Vollmacht müssen sie auch angeben, dass sie auch für „Empfangnahme, fordern von Strafregister und Ändern dies, Angabe der Vermögensgegenstände, Annahme der Klage, Verzicht der Klage oder Berufung, Vergleich, Entlastung, Zustellung, Empfangen, Übertragung und Beauftragung“ Zuständigkeit geben.
Zusaetzlich zu dem oben erwähnten müssen bei einigen Fällen und Klagen die Vollmacht folgende Eigenschaften besitzen:
- Die im Ausland lebende Personen können im Orte der Aufenthalt von dem Konsulaten Vollmacht ausgestellt bekommen. Wenn sie im Land der Aufenthalt durch den zuständigen Behörden (Notar, Beamten, usw.) Vollmacht auszustellen fordern, müssen die für die Vollmacht Bestätigung mit Apostille bekommen und den Vollmacht sowie auch den Apostille ins türkische Übersetzen lassen.
- Für die Vollmächte bezüglich der Scheidung muss dem Notar (im Ausland dem Konsulat oder betreffende Behörde) unbedingt angegeben werden, dass die Vollmacht für Scheidung erteilt wird. Für Ausstellung eine Vollmacht müssen sie unbedingt zwei Lichtbilder und Personalausweis bei sich haben Für die aus Ausland gesendeten Vollmächte beseht die Zwang dies mit Lichtbild ausstellen zu lassen.
- Für die Anerkennungs- und Vollstreckungsklagen auszustellende Vollmachte muss dem Notar (im Ausland dem Konsulat oder betreffende Behörde) unbedingt angegeben werden, dass die Vollmacht für Anerkennungs- und Vollstreckungsklage ausgestellt wird.
- Wenn im Namen von Körperschaften Vollmacht ausgestellt wird, wird, wenn angegeben wird, dass der Firmenvertreter in Vertretung der Firma und für sich in Person eine Vollmacht ausstellt bedarf es kein zwei gesonderte Vollmachten auszustellen.
- Für Vollmächte bezüglich Immobilen müssen auch die Angaben der unter Besitzt stehenden Immobilien angegeben werden.
- Für Vollmächte bezüglich Erbschaften, wird, wenn sie dem Zustand den Notar (im Ausland dem Konsulat oder betreffende Behörde) angeben werden diese die nötigen Angaben in den Vollmacht einfügen.